Ganztag

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Speiseplan für die 45. KW

Speiseplan für die 46. KW

Zeitplan des Ganztagsangebots

Das Ganztagsangebot findet an den Tagen Montag, Dienstag und Donnerstag statt. Kinder können an einem, zwei oder an allen drei Tagen zum Ganztag angemeldet werden. Die Anmeldung gilt verbindlich für ein Halbjahr.

Zeitplan für die Klassen 1 und 2

12.10 Uhr – 12.55 Uhr gemeinsames Mittagessen, Zeit für Erholung und Austausch
12.55 Uhr – 13.30 Uhr Spielangebote für drinnen und draußen
13.30 Uhr – 13.45 Uhr Hofpause
13.45 Uhr – 14.25 Uhr Hausaufgabenbetreuung
14.30 Uhr – 15.15 Uhr AG-Angebote
15.15 Uhr                       Schulschluss
15.15 Uhr – 15.30 Uhr Abfahrt der Busse (Betreuung durch die Busaufsicht)

Zeitplan für die Klassen 3 und 4

12.55 Uhr – 13.30 Uhr gemeinsames Mittagessen
13.30 Uhr – 13.45 Uhr Hofpause
13.45 Uhr – 14.25 Uhr Hausaufgabenbetreuung
14.30 Uhr – 15.15 Uhr AG-Angebote
15.15 Uhr                       Schulschluss
15.15 Uhr – 15.30 Uhr Abfahrt der Busse (Betreuung durch die Busaufsicht)

Das Mittagsangebot

Das gemeinsame Mittagessen innerhalb des Ganztages ist ein wesentlicher Punkt bezüglich des pädagogischen Konzepts. Gesundheitserziehung, Hilfsbereitschaft und das Schaffen einer positiven Esskultur sind wichtige Grundlagen innerhalb des Leitbildes der Grundschule Dorfmark.

Das Mittagessen wird im Mensabereich in zwei Schichten eingenommen. Die Schüler/innen der Klassen 1 und 2 essen in der Zeit von 12.10 Uhr – 12.55 Uhr, die Schüler/innen der Klassen 3 und 4 von 12.55 bis 13.30 Uhr.

Vor dem Essen waschen sich alle Kinder die Hände und melden sich dann bei dem betreuenden pädagogischen Mitarbeiter oder bei der betreuenden pädagogischen Mitarbeiterin im Mensabereich. An der Essensausgabe erhalten die Kinder nacheinander ihr Mittagessen, bei dem sie individuelle Wünsche – wie z. B. mehr oder weniger Soße etc. – äußern dürfen. Von der Essensausgabe aus gehen die Kinder mit ihrem Essen zu ihren Sitzplätzen.

Während des Essens werden die Schüler/innen von einer/m pädagogischen Mitarbeiter/in betreut. Diese oder dieser sorgen für eine ruhige, gemütliche und angenehme Atmosphäre, unterstützen und leiten die Kinder zu einem manierlichen Essen an.

Die Kosten für das Mittagessen betragen € 3,40. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Bei Krankheit oder Abwesenheit eines Kindes muss das Essen am betreffenden Tage bis spätestens 08.15 Uhr telefonisch im Schulbüro abbestellt werden, es fallen dann keine Kosten an.

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und XII wurden die Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche in Familien mit Bezug von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) sowie Wohngeld und Kinderzuschlag eingeführt. Diese Leistungen können bei der Stadt Bad Fallingbostel beantragt werden.

Die Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung ist als Begleitung durch die pädagogischen Mitarbeiter bei der Erledigung der Hausaufgaben zu verstehen. Die Schüler/innen sollen ihre Aufgaben selbstständig bearbeiten und sich nur bei Schwierigkeiten an die Betreuer wenden.

Bei auftretenden Problemen gibt die Betreuungskraft eine Rückmeldung an die Klassenlehrerin. Dafür sind Formblätter zu nutzen, die in die Fächer gelegt werden, sofern am Vormittag kein Raum zum Austausch bleibt. Der Ansprechpartner für die Eltern bleibt die unterrichtende Lehrkraft.

Die abschließende Kontrolle sowie die Vorbereitungen für Klassenarbeiten, tägliches Lesen üben, Kopfrechnen, Rechtschreibung oder individuelle Förderunterricht, können in der Hausaufgabenbetreuung nicht geleistet werden und bleiben daher in der Verantwortung der Eltern.

Die Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangebote

In der Grundschule Dorfmark sollen sich alle Schüler/innen wohl fühlen und in freundlicher Atmosphäre gemeinsam lernen und spielen (vgl. Leitbild).

Durch vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in den Bewegungspausen werden neben der Koordination und der Motorik vor allem die Kooperation, das selbstbestimmte sowie das selbstständige Handeln der Schüler/innen gefördert. Die Schüler/innen lernen eine Auswahl zu treffen, sich mit anderen Kindern abzusprechen, sich an Regeln zu halten, Rücksicht zu nehmen, anderen Kindern zu helfen oder Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Dienste, wie die Ausleihe der Spielgeräte, stärken das Verantwortungsbewusstsein. Nicht zuletzt verringert eine gute Ausstattung der Bewegungspausen deutlich die Entstehung von Konflikten.

Die Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangebote sollen sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. Es sollen offene und selbstbestimmte Formen von Erholung, Spiel und Bewegung geschaffen werden. Sie stellen somit einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zum sinnvollen Umgang mit Freizeit dar. Die musische und künstlerische Kreativität der Kinder wird außerdem besonders durch entsprechende Angebote gefördert.