Die Entscheidung über die Schulform, in die Ihr Kind nach der Grundschule wechseln soll, treffen Sie in eigener Verantwortung. Vor Ihrer Entscheidung bietet Ihnen die Grundschule im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um Sie über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz) zu beraten. Die Schülerin oder der Schüler ist in geeigneter Form in die Beratung einzubeziehen (Nr. 7.2 des Erlasses „Die Arbeit in der Grundschule”).
Auf Ihren Wunsch hin können die Lehrkräfte eine Empfehlung für den Besuch einer weiterführenden Schulform aussprechen, die im Protokollbogen dokumentiert wird.
Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie sich immer am Wohl Ihres Kindes orientieren. Die Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und insbesondere die schulische Lernentwicklung des Kindes sollten berücksichtigt werden.
Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft Ihres Kindes sollten Sie die Wahl so treffen, dass Ihr Kind gute Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude und Lernmotivation erhalten bleiben.
Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I mit Ausnahme der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundarabschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekundarstufe II des Gymnasiums) erworben werden können.
Weiterführende Schulen können sein:
Hier finden Sie einige aktuelle Dokumente zum Übergang nach Klasse 5: